Es werden grundsätzlich zunächst maximal 5 Monate im Ausland (1 Semester) gefördert. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber separat beantragt werden.
Sie informieren sich vorab selbständig über das Modulangebot unserer Partneruniversitäten und entscheiden, was zu Ihren Wünschen passt. Auch die erforderlichen Sprachkenntnisse sollten Sie überprüfen.
Es müssen mindestens 15 ECTS im Ausland erbracht werden, um die Erasmus-Förderung zu erhalten. Sie können, müssen aber nicht die Anerkennung bei uns beantragen. Anerkennungsfähig sind Module, die einzeln oder in Summe mindestens 5 ECTS ergeben und inhaltlich äquivalent zu den Modulen bei uns sind.
Mit der Partneruniversität wird ein Learning Agreement abgeschlossen. Hierfür ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld mit den Personen in der Fachstudienberatung eine Vorabprüfung der Anerkennungsfähigkeit der ausgewählten Module im Ausland vorzunehmen.