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Studium Studienverlauf Praktikum / Internship

Praktikum: Praktikum und Internship

In den Bachelorprogrammen sind praktische Studienzeiten Pflicht. In einigen Masterprogrammen können Internships gewählt werden.

In den Lehramtsstudiengängen sind spezielle Schulpraktika vorgesehen. Darüber werden die Studierenden in den Modulen der Geographie-Didaktik ausführlich informiert.

Praktikumssuche/-vorbereitung
Für die Praktikumsmodule ist keine Anmeldung im Löwenportal möglich, sondern die Leistungsverbuchung erfolgt über ein Praktikumsformular, das vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt wird. Das Praktikum suchen Sie sich selbst nach Ihren eigenen Interessen und Möglichkeiten (Mobilität, Unterkunft).

Es sind auch Praktika im Ausland möglich – hierzu berät z.B. das ERASMUS-Praktika Büro der OVGU Magdeburg.

Praktikumsformular
Im Prüfungsamt erhalten Sie für jeden Studiengang ein individuelles Praktikumsformular, das auch als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes verfügbar ist. Achten Sie beim Download auf die korrekte Auswahl des Formulars. In das Formular tragen Sie Ihre Daten und die Daten der Praktikumsstelle ein.

Universitäre Betreuung
Sie müssen selbst aktiv werden und eine Person finden, die die universitäre Betreuung übernimmt. Ja nach Studiengang sind Spezifika zu beachten (siehe unten). Mit dem/der Betreuer*in führen Sie vor Beginn des Praktikums ein persönliches Gespräch zur zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung des geplanten Praktikums. Gleichzeitig erhalten Sie in diesem Gespräch Informationen zum gewünschten Umfang des Berichts (üblicherweise 2-5 Seiten). Die Durchführung des Vorgesprächs wird per Unterschrift auf dem Praktikumsformular protokolliert.

Praktikumsbestätigung und Praktikumsbericht
Die Praktikumsbestätigung (Angabe des Zeitraum und Beurteilung) legen Sie zusammen mit Ihrem Praktikumsbericht ca. 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums Ihrer/Ihrem universitären Betreuer*in vor. Entspricht die Praktikumsleistung den Modulanforderungen, wird dies auf dem Formular durch eine Unterschrift bestätigt.

Verbuchung der Leistung
Das unterschriebene Praktikumsformular und die Praktikumsbestätigung übersenden Sie anschließend an das Prüfungsamt, wo die Modulleistung verbucht wird.

Angewandte Geowissenschaften (Bachelor und Master):
die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Geowissenschaften, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren der Geowissenschaften sowie die in den zuständigen Prüfungsausschuss berufenen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Geographie (Bachelor 180 LP und Teil-Bachelor 120 LP):
alle Lehrenden in den geographischen Fachgebieten
Die Praktikumsinhalte sollten zu den Lehrgebieten der ausgewählten Person passen, darüber hinaus gibt es keine Vorgaben oder Einschränkungen.

International Area Studies – Global Change Geography (Master):
ausschließlich folgende Personen:
Land System Science 7
Prof. Dr. Christopher Conrad, Dr. Gerd Schmidt, Dr. Michael Zierdt, Dr. Julia Poehlitz, Dr. Mike Teucher, Dr. Thomas Thienelt
Social-Ecological Systems 8
Dr. Janina Kleemann und Dr. Vera Schreiner

Management natürlicher Ressourcen (Bachelor):
alle benannten Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses (außer Studierendenvertretung)

Falls der ausgewählte Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung wünscht, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, so genügt eine kurze Email mit Angabe der Matrikelnummer an das Prüfungsamt der Naturwissenschaftlichen Fakultät III. Die Bescheinigung wird direkt per Email vom Prüfungsamt zugesendet.

Für die Praktikumsbescheinigung gibt es keine Vorlage. Die Bescheinigung stellt jeder Praktikumsbetrieb nach eigenen Vorlagen aus.

In den meisten Fällen ist es möglich, das Praktikum auf zwei Zeiträume aufzuteilen, die jeweils gleichgroß sein müssen (z.B. zweimal 4 Wochen statt einmal 8 Wochen). Es muss aber vorher mit der Person, die das Praktikum betreuen wird, besprochen werden. Die Betreuerin/der Betreuer kann am besten einschätzen, ob die gewählten Praktikumsbetriebe und die geplanten Zeiträume insgesamt den Anforderungen der Modulleistung entsprechen.

Das Praktikum kann über einen längeren Zeitraum gestreckt und dafür in Teilzeit erbracht werden. In der Modulbeschreibung sind die Mindestarbeitsstunden benannt (i.d.R. 290 Arbeitsstunden) und die Studien- und Prüfungsordnung gibt die Mindestdauer (i.d.R. 8 Wochen) vor. Diese Vorgaben müssen erfüllt werden.

Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und sollen deshalb in der Regel in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert werden. Ziel ist es, die Studieninhalte mit ersten Erfahrungen in der beruflichen Praxis zu verbinden. Einige Prüfungsordnungen erlauben ein Praktikum im Rahmen eines Forschungsvorhabens an einer Universität oder in einem Forschungszentrum.

Entscheidend ist die Bewertung der Tätigkeiten, die in der jeweiligen Institution erbracht werden; diese müssen berufsfeldspezifisch/berufsfeldtypisch sein. In einigen Studiengängen ist die Beschäftigung als studentische Hilfskraft explizit ausgeschlossen von der Anerkennung als Praktikum. Lassen Sie sich immer die Bestätigung durch die Betreuerin/den Betreuer VOR Beginn der geplanten Tätigkeit geben (Unterschrift auf dem Praktikumsformular).

Auch das Auslandspraktikum müssen Sie grundsätzlich selbst organisieren. Wenn Sie eine Förderung über das ERASMUS-Programm erhalten wollen, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail im ERASMUS-Praktika-Büro der OVGU ein.

Im Master International Area Studies – Global Change Geography sind zwei Wahlpflichtmodule (LSS 7 und SES 8) enthalten. Wenn der Fokus des Masterstudiums auf der Vertiefung von praktischen Forschungsfragen liegen soll, können beide Internships absolviert werden. Die Studienorganisation muss dann entsprechend angepasst werden, um trotz der längeren Abwesenheiten die anderen Module abschließen zu können.

Wenn Sie im Praktikum erkranken, informieren Sie den Praktikumsbetrieb und die betreuende Person an der Universität. Die Praktikumsstelle kann selbst darüber entscheiden, ob einzelne Fehltage nachgeholt werden müssen. Die Universität fordert dies nicht.

Sollten Sie jedoch mehrere Wochen krankgeschrieben sein, entscheidet die betreuende Person an der Universität, ob die Anforderungen an das Berufspraktikum erfüllt sind oder ob ein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Studierende sind an der Hochschule gesetzlich unfallversichert, wenn sie ordentlich immatrikuliert sind und die Tätigkeit, die zum Unfall führt, im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet (zB Labor- oder Geländepraktikum).

Während des (Berufs-)Praktikums gliedern sich Studierende in den Betriebsablauf eines Unternehmens ein und sind als Beschäftigte des Unternehmens nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Das Unternehmen trägt die Kosten des Versicherungsschutzes mit den Beiträgen zur Unfallversicherung.

Ausführliche Informationen: Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).