Zum Inhalt springen

Studium Studienverlauf Anerkennung

Anerkennung: Anerkennung / Äquivalenz

Die Anerkennung bereits erbrachter Modulleistungen erfolgt auf Antrag, in Form einer Mitteilung, welche Anerkennungen vorgenommen werden sollen. Die äquivalenten Module müssen benannt und der entsprechende Leistungsnachweis beifügt werden.

Über die Genehmigung des Antrags auf Anerkennung von Modulleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss oder eine von ihm beauftragte fachkundige Person, z. B. die Fachstudienberater*innen. Auf die Anerkennung einer Modulleistung besteht ein Anspruch, wenn keine wesentlichen Unterschiede bei nachzuweisenden Kenntnissen und Kompetenzen bestehen.

Informieren Sie sich hier, welche Nachweise erforderlich sind und übersenden Sie alle Dokumente in EINER Mail an das Studienbüro Geo. Übersenden Sie stets PDF; Screenshots werden als Nachweise nicht akzeptiert!

Bei einem Hochschulwechsel kann ein formloser Antrag auf Anerkennung mehrerer Module gestellt werden. Die zur Anerkennung beantragten Module müssen vollständig und übersichtlich aufgelistet sein, einschließlich der entsprechenden LP und Noten an der ehemaligen Hochschule. Auf Wunsch erhalten Sie dafür vom Studienbüro Geo eine Äquivalenzliste für den jeweiligen Studiengang, in die Sie Ihre Module eintragen können.

Erforderliche Dokumente:
Transcript of Records / Leistungsübersicht der vorigen Hochschule
Äquivalenzliste für viele Module / Äquivalenzantrag der NF III für 1-2 Module
Auf Anforderung: Modulbeschreibung der abgeschlossenen Module

Beim Studiengangwechsel innerhalb der MLU übersenden Sie nach erfolgreichem Wechsel einen aktuellen Leistungsnachweis aus dem Löwenportal (Notenspiegel -> „alle Leistungen“) als PDF ans Studienbüro Geo. Dort wird geprüft, welche Module umgeschrieben werden müssen, weil sie in beiden Studiengängen gleichermaßen verwendet werden. Diese Umschreibung erfolgt automatisch und es ist hier kein erneutes Belegen mit dem Ziel der Notenverbesserung möglich. Falls für weitere Anerkennungen eine Äquivalenzliste sinnvoll ist, erhalten Sie diese vom Studienbüro Geo.

Die Belegung von Modulen im Rahmen des Unibundes muss bei der jeweiligen Partner-Universität rechtzeitig beantragt werden. Nach Abschluss solcher Module sind bei uns die üblichen Dokumente für die Anerkennung einzureichen:

Äquivalenzantrag der NF III
Leistungsbescheinigung Leipzig oder Jena
Modulbeschreibung des Unibund-Moduls auf Deutsch oder Englisch

Die Anerkennung von Auslandsmodulen erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Folgende Dokumente reichen Sie nach Abschluss des Auslandsaufenthalts im Studienbüro Geo ein:

  1. Transcript of Records der Auslandsuniversität
  2. Learning Agreement in der letzten genehmigten Fassung in Verbindung mit einer formlosen Auskunft darüber, welche der benannten und erbrachten Module verbucht werden sollen
  3. bei Abweichungen ODER wenn kein Learning Agreement geschlossen wurde: Äquivalenzantrag der NF III ausgefüllt am PC einmal für jedes Modul, das anerkannt werden soll (ggf. mehrere Module zusammengefasst auf einen Antrag)
  4. wenn kein Learning Agreement geschlossen wurde: Modulbeschreibung der ausländischen Module auf Englisch oder Deutsch

Die Beantragung der Anerkennung erfolgt im Studienbüro GEO. Die Verbuchung wird im Prüfungsamt nach Genehmigung des zuständigen Prüfungsausschusses durchgeführt.

Wenn Sie ein Modul belegen wollen, das nicht in der Modulübersicht Ihres aktuellen Studienprogramms aufgelistet ist, müssen Sie VOR Beginn des Moduls vom zuständigen Prüfungsausschuss die Genehmigung einholen, dass Sie dieses Modul als Ersatz für ein anderes, im Studienprogramm enthaltenes Modul, verwenden dürfen. Sie müssen selbst festlegen, welches Modul ersetzt werden soll.

Die jeweils aktuelle Modulübersicht mit Modulnummern und Modultiteln finden Sie im Löwenportal im Menü Module und Prüfungen nach Klick auf das Studienprogramm –> PDF Übersicht (aktuellste Version).

Mit der Übersendung des Antrags auf Anerkennung begründen Sie bitte, warum Sie dieses Modul ersetzen möchten (Modul wird nicht angeboten / Modul ist überbelegt / keinen Platz erhalten / Terminkollision / sonstige Gründe) und fügen die Modulbeschreibung des gewünschten Ersatzmoduls bei, für das Sie die Äquivalenz beantragen.

Nur mit einem genehmigtem Äquivalenzantrag können Sie im Prüfungsamt eine Modul- und Prüfungsanmeldung vornehmen lassen!

Erforderliche Dokumente:
Äquivalenzantrag der NF III
Modulbeschreibung des gewünschten Ersatzmoduls auf Deutsch oder Englisch
formlose Begründung für den Ersatz

Anträge auf Nachteilsausgleiche werden in der Regel systematisch über das Prüfungsamt eingereicht. Es wird dann über ausgleichende Maßnahmen beraten, die für das gesamte Studium festgelegt werden. Falls nur für ein einzelnes Modul die Genehmigung eines Ersatzmoduls erforderlich ist, kann dies individuell im Studienbüro Geo beantragt werden.

Erforderliche Dokumente:
Äquivalenzantrag der NF III
Modulbeschreibung des gewünschten Ersatzmoduls auf Deutsch oder Englisch
formlose Begründung für Beeinträchtigung im zu ersetzenden Modul
ärztliches Attest und/oder Votum Schwerbehindertenbeauftragte/r

Grundsätzlich sind wir daran interessiert, die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu ermöglichen. Falls aufgrund von familiären Verpflichtungen für ein einzelnes Modul die Genehmigung eines Ersatzmoduls erforderlich ist (z.B. weil längere Abwesenheiten nicht realisierbar sind), kann dies individuell im Studienbüro Geo beantragt werden.

Erforderliche Dokumente:
Äquivalenzantrag der NF III
Modulbeschreibung des gewünschten Ersatzmoduls auf Deutsch oder Englisch
formlose Begründung für Unvereinbarkeit mit Betreuungspflichten im zu ersetzenden Modul
Nachweis Kind oder Nachweis Pflege Angehörige/r oder Votum Familienbüro der MLU

Dafür gibt es Vorgaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Handbuch Anerkennung an europäischen Hochschulen „Praktische Leitlinien für eine faire und flexible Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Auslandsstudienzeiten“ (2. Auflage, 2020)

Keyfacts:

  • Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Lernergebnisse eines Moduls
  • Gegenstand der Anerkennung sind nicht erworbenes Wissen oder vergleichbare Kenntnisse, sondern auf der Basis der Lernergebnisse erfolgt der Vergleich der erworbenen Kompetenz mit den Anforderungen des Studienprogramms, für das die Anerkennung erfolgen soll
  • keine Gleichwertigkeitsprüfung
  • Anerkennung wird nur versagt, wenn ein wesentlicher Unterschied festgestellt wird.

Wesentliche Unterschiede […] liegen vor, wenn die Unterschiede so erheblich sind, dass ein „erfolgreiches Weiterstudieren oder eine erfolgreiche Forschungstätigkeit sehr wahrscheinlich gefährdet wäre.“

Bei vergleichbaren Notensystemen erfolgt der Übertrag der Note. Bei abweichenden Bewertungssystemen erfolgt eine Notenumrechnung anhand des Notenschemas, das auf dem Leistungsnachweis / Transcript of Records ausgewiesen oder allgemein anerkannt ist.

Für die Leistungspunkte gilt das Prinzip „entweder gleich oder mehr für weniger“. Es müssen mindestens gleich viele Leistungspunkte erbracht sein, wie an der MLU anerkannt werden sollen, oder mehr.

Beispiele:
2 ECTS + 3 ECTS für ein 5 LP Modul (gewichteter Notendurchschnitt)
10 ECTS für zwei 5 LP Module oder ein 10 LP Modul
2x 3 ECTS für ein 5 LP Modul
6 ECTS für ein 5 LP Modul
2x 6 ECTS für ein 10 LP Modul
2x 3 ECTS + 4 ECTS für zwei 5 LP Module (gewichteter Notendurchschnitt) … usw.

Wenn, wie im ersten und im letzten Beispiel, mehrere Module mit unterschiedlichen ECTS im Verbund anerkannt werden sollen, wird für diesen Modulverbund ein gewichteter Notendurchschnitt gebildet, der für das oder die anzuerkennende(n) Modul(e) als Modulnote verbucht wird.

Bei Modulen mit mehreren Leistungen kann auch nur die Anerkennung einer Teilleistung beantragt werden.