Die Anerkennung bereits erbrachter Modulleistungen erfolgt auf Antrag, in Form einer Mitteilung, welche Anerkennungen vorgenommen werden sollen. Die äquivalenten Module müssen benannt und der entsprechende Leistungsnachweis beifügt werden.
Über die Genehmigung des Antrags auf Anerkennung von Modulleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss oder eine von ihm beauftragte fachkundige Person, z. B. die Fachstudienberater*innen. Auf die Anerkennung einer Modulleistung besteht ein Anspruch, wenn keine wesentlichen Unterschiede bei nachzuweisenden Kenntnissen und Kompetenzen bestehen.
Informieren Sie sich hier, welche Nachweise erforderlich sind und übersenden Sie alle Dokumente in EINER Mail an das Studienbüro Geo. Übersenden Sie stets PDF; Screenshots werden als Nachweise nicht akzeptiert!